05.12.2024
Änderung der Mess- und Eichverordnung für Druckmanometer
Ab nächstem Frühjahr entfällt die jährliche Eichpflicht von Druckmanometern. Der Bundesrat hat diese Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) Ende November beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Änderung ist lediglich eine Kalibrierung der Manometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich. Damit ist ab diesem Zeitpunkt nur noch eine regelmäßige DAkkS-Kalibrierung nach der DIN EN ISO/IEC 17025 erforderlich.
Konkret bedeutet das eine finanzielle Entlastung von über 3.000 Werkstätten, so der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Die Abschaffung der Doppelprüfung sei Resultat jahrelanger Verbandsarbeit. Inkrafttreten soll die Änderung spätestens zum April 2025.
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